Neumarkter Immobilien Börse

Wissenswertes und Neues zu Bau- und Architektenrecht: Hausbau

veröffentlicht am: 27.10.2016

Viele Häuslebauer entscheiden sich bei der Errichtung ihres Einfamilienhauses gegen den klassischen Weg, also gegen die Beauftragung eines Architekten mit der Planung und Ausschreibung des Bauvorhabens und der anschließenden Beauftragung eines Generalunternehmers oder der einzelnen Baufirmen, da diese Variante aufwändiger und kostenintensiver erscheint. Stattdessen werden immer häufiger sog. Schlüsselfertig-Anbieter beauftragt. Der Bauherr sollte bei der Beauftragung eines Schlüsselfertig- Anbieters bedenken, dass er diesem Anbieter sein gesamtes Bauvorhaben anvertraut und es oft in einer Katastrophe endet, wenn der Anbieter dieses Vertrauen nicht wert ist. 

Geprüft werden sollte zunächst die Bonität des ausgewählten Anbieters, da festzustellen ist, dass es hier immer mehr »schwarze Schafe« auf dem Markt gibt. Sehr von Vorteil  ist es, wenn die Möglichkeit besteht, mit ehemaligen Kunden des Unternehmens zu sprechen und sich von Erfahrungen berichten zu lassen.

Unabdingbar ist ferner, dass die von diesen Anbietern vorgelegten Vertragsmuster durch einen Fachmann überprüft werden. Auch bei vergleichsweise seriösen Unternehmen sind einzelne Vertragsklauseln oft nachteilig für die Bauherren bis an die Grenze zur Unwirksamkeit. 

Es sollte darauf geachtet werden, dass klar geregelt wird, innerhalb welcher Frist das Bauvorhaben fertigzustellen ist und dass die Überschreitung dieser Frist mit einer Vertragsstrafe bewehrt wird. Das ist deshalb so wichtig, weil Bauherren regelmäßig in Bedrängnis geraten, wenn die Bezugsfertigkeit nicht zum vorgesehenen Termin hergestellt ist, aber inzwischen kein Wohnraum mehr zur Verfügung steht.

Wichtig zu wissen ist außerdem, dass Bauherren 5 Prozent der vereinbarten Vergütung als Sicherheitsleistung verlangen können. Der Unternehmer hat die Möglichkeit, hier eine Bürgschaft zu stellen oder aber dem Bauherrn einen entsprechenden Einbehalt von den Abschlagszahlungen zu gewähren. 

Dringend erforderlich ist es auch, darauf zu achten, dass im Vertrag die Raten so gestaltet sind, dass der Bauherr nicht in Vorleistung geht, da dies sein finanzielles Risiko noch erhöhen würde. 

Viele Schlüsselfertig-Anbieter bieten günstige Preise an und gleichzeitig nicht ohne weiteres erkennbar lückenhafte oder unfaire Bauleistungsbeschreibungen. Diese Anbieter spekulieren dann häufig darauf, den Hauspreis durch spätere Nachträge zu erhöhen.

Bei Qualitätsmängeln, Bauverzug oder dem Verdacht unberechtigter Nachtragsforderungen sollte unbedingt fachmännische Hilfe gesucht werden. Der Bau mit einem  Schlüsselfertig-Anbieter ist, wie eingangs erwähnt, ohnehin riskant. Wenn dann noch zusätzliche Probleme auftreten, wird das finanzielle Risiko für den Bauherrn sehr schnell unkalkulierbar.


RA Tord H. Leichsenring
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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