Neumarkter Immobilien Börse

Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Bayern

veröffentlicht am: 02.08.2018

Bayerisches Abgabengesetz: Gesetzesentwurf zur Änderung der Kommunalabgaben

Als Stichtag zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge wurde der 01.01.2018 festgelegt, d. h. alle Bescheide, die bis dahin verschickt wurden, müssen bezahlt werden. Die Bescheide, die nach dem Stichtag verschickt wurden, sind aufzuheben, weil die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Straßenausbaubeiträge fehlt. Hat der Bürger bereits bezahlt, so hat ihm die Gemeinde die geleisteten Beiträge zurückzuerstatten. Eine Rückerstattung kann allerdings erst ab dem 01.05.2019 verlangt werden, um sicherzustellen, dass genügend Geld im Haushalt vorhanden ist.

Für vor dem 31.12.2017 festgesetzte Vorauszahlungen gilt derselbe Grundsatz, aber wenn der endgültige Beitrag noch nicht festgesetzt ist, können die Gemeinden den Bescheid bis 31.12.2024 technisch fertigstellen. Kommt die Gemeinde dem nicht nach, muss die Gemeinde dem Bürger die Vorauszahlungen auf Antrag ab dem 01.05.2025 erstatten.

Rechtsanwalt Gerhard Frieser

1. Vorsitzender Grund- und Hausbesitzerverein Nürnberg und Umgebung e. V.

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