Neumarkter Immobilien Börse

Nürnberg braucht keine Neuauflage alter Verwaltungskeulen

veröffentlicht am: 13.03.2019

ZweckentfremdungsVO oder Erhaltungssatzungen unsinnig

Neue Verwaltungszwangsmaßnahmen werden keinen bezahlbaren Wohnraum schaffen oder erhalten“, so fasst Rechtsanwalt Gerhard Frieser, Vorsitzender von Haus & Grund Nürnberg, seine vehemente Kritik an den Plänen der SPD, solche Instrumente wiederzubeleben, zusammen. Haus & Grund Nürnberg vertritt die Interessen von rund 10 500 überwiegend privaten Immobilieneigentümern im Stadtgebiet.

Zweckentfremdungsverordnung

„Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen“, so Frieser. Die in der Wohnungsmarktbeobachtung durch Auswertung von AirbnB-Inseraten ermittelte Fallzahl von 600 betroffenen Wohnungen bedeutet noch lange nicht, dass diese auch dem Wohnungsmarkt nach Abschluss solcher Verfahren zur Verfügung stehen und schon gar nicht, ob diese dann „bezahlbar“ sind. Vergleicht man München mit Nürnberg, obwohl wir in München eine eher nicht vergleichbare Wohnraumsituation haben, so bleibt festzustellen, dass dort nach Überprüfung von ca. 21 000 Wohnungen gerade mal 1 000 Wohnungen für eine AirbnB-Vermietung in Frage kamen, dann aber nur 250 Wohnungen geahndet werden konnten. Eine nahezu lächerliche Ausbeute. Im Gegenzug musste die Verwaltung in München 15 000 Anträge auf Genehmigung bearbeiten. Dies würde für Nürnberg vergleichbar bedeuten, dass lediglich für 150 Wohnungen eine Zweckentfremdungsuntersagung durchgesetzt werden könnte. Ob diese Wohnungen dann zu Mieten angeboten würden, die nach sozialer Definition bezahlbarsind, bleibt zu bezweifeln, da sich diese in der Regel in von Touristen bevorzugten Innenstadtlagen befinden. Schaut man tagesaktuell nach Angeboten für Nürnberg auf AirbnB, dann finden sich für Angebote von Wohnungen, nicht Zimmern, bei sog. „Superhosts“ (Indiz für häufigere Vermietungsaktionen) nur 211 Angebote.

Auch ist Wohnungsleerstand, der dann mit dieser Verordnung verfolgt werden müsste, in Nürnberg kein Problem, da die Leerstandsquote noch ein Prozent unter der geforderten Fluktuationsreserve von 3,5 Prozent liegt.

Hierfür teure neue Verwaltungsstellen zu schaffen, wäre eine Steuerverschwendung ohnegleichen. Aus ähnlichen Gründen würde eine bestehende ZweckentfremdungsVO zu Recht für Nürnberg 2001 wieder abgeschafft.

Warum ein solches Vorhaben nun gegen die Fachexpertise der zuständigen Behörde quasi per Order di Mufti des Oberbürgermeisters durchgesetzt werden soll, macht nur deutlich, dass wohl auch dort parteipolitischer Klientelpolitik mehr Bedeutung geschenkt wird als vernünftiger Wohnungspolitik. Man sollte aufhören, den Nürnberger Wohnungsmarkt entgegen den eigenen Studien schlechter zu reden als er ist.

Zudem werden ca. 50 Prozent solcher AirbnB Belegungen von Mietern verursacht, die ohne Genehmigung des Vermieters Wohnraum untervermieten. Oft weiß also der Vermieter gar nicht, ob seine Wohnung ordnungswidrig fehlbelegt ist. Hier wäre also eine Aufklärungsaktion der SPD zusammen mit dem Mieterbund, dass solche Untervermietungen unzulässig sind und zu einer Kündigung führen können, sinnvoller. Denn das Wohnungseigentums- und Mietrecht bietet genug Möglichkeiten, unzulässige Vermietung an Touristen zu unterbinden, wie der Bundesgerichtshof immer wieder bestätigt. Schwierig ist nicht die Sanktion, sondern der Nachweis, was auch für Behörden mit Zweckentfremdungssatzung gilt, wie das Beispiel München zeigt.

Der hohe Ermittlungsaufwand bedeutet, dass sich Eigentümer, Vermieter, aber auch Mieter schnell in sinnlosen Ermittlungsverfahren wiederfinden werden.

Die SPD sollte endlich einsehen, dass nicht eine verstärkte Gängelung insbesondere der privaten Vermieter angezeigt ist, die ohnehin schon durch Verschärfungen im Mietrecht über Gebühr belastet sind (Mietpreisbremse), sondern deren Unterstützung durch Förderung und Entlastung. Private Vermieter sind gerade die, die überhaupt noch günstigen Wohnraum zur Verfügung stellen, weil sie, wie Umfragen zeigen, nur sehr verhalten Mieterhöhungen oder Modernisierungen durchsetzen. Ständige Verschärfungen im Mietrecht, Ordnungsrecht oder Klimaschutz und Baurecht werden dazu führen, dass früher oder später zum Nachteil der Wohnungsversorgung und deren Nutzer keine private Vermietung mehr stattfindet, weil eine ausreichende Motivation und Unterstützung fehlt.

Gleiches gilt für eine Wiedereinführung von Erhaltungssatzungen

An keiner Stelle des Wohnungsmarktberichtes oder der sog. kleinteiligen Wohnungsmarktbeobachtung 2017 der Stadt Nürnberg ist, wie von der SPD behauptet, von Gentrifizierung durch hohe Mieten die Rede. Im Gegenteil. Die Untersuchungen der Stadt haben ergeben, dass dort wo Fortzug, auch der älteren Klientel, stattfindet, gerade auch in Innenstadtlagen, dies andere Gründe hat, wie z. B. Wohnungsneubau oder Generationenwechsel. Mietsteigerungen finden in Nürnberg nahezu flächendeckend in gleichem Umfang statt, weswegen eben keine Verdrängung zu verzeichnen ist (so auch eine Nachfrage beim Stab Wohnen).

Erhaltungssatzungen verhindern keine normalen Mietsteigerungen, sondern können allenfalls Modernisierungen einschränken oder verhindern. Hier aber auch nur solche, die nicht energetisch veranlasst sind. Die Einhaltung der von der EnergieeinsparungsVO verordneten Modernisierungsvoraussetzungen stehen über den Erhaltungsatzungen. Wenn aber derzeit modernisiert wird, dann wegen energetischer Vorgaben. Das heißt, die Erhaltungsatzungen liefen ins Leere.

Fazit: … lieber die Grundsteuer abschaffen

Wenn man „bezahlbaren“ Wohnraum schaffen will, muss man ihn bauen oder die, die ihn sich nicht leisten können, in die Lage versetzen, ihn bezahlen zu können. Dies sollte sich auch bei der Nürnberger SPD herumgesprochen haben. Eine weitaus zielführendere und schnelle Maßnahme, Wohnungskosten gerade für die, die es brauchen können, zu senken, wäre die Abschaffung der Grundsteuer, wie jetzt auch anlässlich der Grundsteuerreform diskutiert wird. Damit sollten sich die Rathausparteien einmal befassen.

Besser: ... auch die Mietpreisbremse abschaffen

Darüber hinaus wäre als Signal an die, die bezahlbaren Wohnraum erhalten, sinnvoll, über Lockerungen oder Abschaffung von weiteren unsinnigen Lenkungsinstrumenten nachzudenken. Was der Wohnungsmarktbericht 2017 eindeutig feststellt: Die Mietpreisbremse ist für Nürnberg kein Thema, da sich die Stadt im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit für Mieter damit so gut wie nie zu befassen hatte. Gleiches stellt Haus & Grund für die Vermieterseite fest.

Hier sollte sich die Stadt bei der Frage, ob Nürnberg in den Anwendungsbereich aufzunehmen ist, zurückhalten. Dies wäre ein Signal und Zeichen für ausgewogene zielorientierte Wohnungspolitik und nicht die Einführung von blindem Aktionismus geprägter neuer (alter) Verwaltungsmonster.

Rechtsanwalt Gerhard Frieser

1. Vorsitzender Grund- und Hausbesitzerverein Nürnberg und Umgebung e. V.

Weitere Informationen unter:

www.hausundgrund-nuernberg.de

oder direkt beim Grund- und Hausbesitzerverein Nürnberg & Umgebung e. V.

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