Neumarkter Immobilien Börse

Sonnenschutz für Gewerbe und Privat

veröffentlicht am: 12.03.2018

Im Sommer klettert das Thermometer mancherorts auf weit über 30° Celsius. Auf der Terrasse, im Wintergarten oder auf dem Balkon kann es dann ganz schön warm werden. Hohe Temperaturen lassen keine Freude am Aufenthalt im Freien aufkommen. Ein Sonnenschutz bietet Abhilfe und spendet nicht nur Schatten. Eine Markise verhindert auch dass die Sonnenstrahlen Innenräume aufheizen. Weiterer Vorteil einer Markise: bei leichtem Regen schützt sie und erlaubt so den Aufenthalt im Freien.

Rechtliche Regelungen für einen Sonnenschutz

Anders als bei der

Einrichtung der eigenen vier Wände

bedarf es für die Montage von Sonnenschutzeinrichtungen wie einer Markise oder Terrassenüberdachung mitunter eine Genehmigung des Vermieters oder gar der Bauaufsichtsbehörde. Das Aufstellen eines Sonnenschirms oder eines Sonnensegels lässt sich leicht durchführen. Deutlich größer ist der Aufwand bei der Montage einer Markise, besonders bei gewerblichen Mietern. Daher sind nicht selten die gesetzlichen Bestimmungen der örtlichen Behörde zu beachten.

Pauschal lässt sich nicht sagen, ob eine Genehmigung erforderlich ist. Für eine im Baumarkt erhältliche Markise für die Wandmontage ist in der Regel keine baurechtliche Genehmigung einzuholen. Anders sieht es hingegen bei einer dauerhaften Überdachung aus. Ist etwa der Neubau einer Terrassenüberdachung mit Wandanbau oder eine neue Wintergartenmarkise geplant, könnte von der Baubehörde für eine Genehmigung notwendig sein.

Zustimmung des Vermieters erforderlich

Wer selbst nicht der Besitzer der Wohnung oder der Gewerberäume ist, muss für die Montage einer Markise die

Erlaubnis des Vermieters

oder Besitzers der Einrichtung einholen. Das gilt sowohl für einen Sonnenschutz für die Terrasse oder den Balkon.

Generell darf ein Mieter mit der Anbringung einer Markise nicht in die Bausubstanz eines Gebäudes eingreifen. Mehrere Gerichtsurteile haben die Montage eines Sonnenschutzes jedoch nur als teilweisen Eingriff angesehen und die eigenständige Montage erlaubt. Um Konflikte mit dem Vermieter bereits im Vorfeld zu vermeiden, sollte jedoch eine Erlaubnis eingeholt werden. Ohne einen triftigen Grund darf eine Markise nicht verboten werden.

Tipps für die Montage

Stehen keine baurechtlichen Hindernisse seitens der Behörde im Weg und liegt die Genehmigung des Vermieters vor, darf die Planung einer Markise in Angriff genommen werden. Im Baumarkt und Fachhandel sind verschiedene Modelle erhältlich. Sie unterscheiden sich in der Funktionsweise und der Qualität voneinander. Schlussendlich ist es eine Frage des Geldbeutels, auf welche Markise die Wahl fällt.

Bei größeren Projekten oder einer individuellen Anfertigung sollte auf

Markisen von einem ortsansässigen Anbieter

gesetzt werden. Neben der fundierten Beratung und Planung profitieren Haus- und Wohnungsbesitzer von einer fachkundigen Montage des Sonnenschutzes.

Bildquelle: Fotolia © Rangzen