Neumarkter Immobilien Börse

Mietwohnungsneubau

veröffentlicht am: 12.08.2019

Sonder-AfA kommt nun doch

Am 28. Juni 2019 hat der Bundesrat überraschend dem vom Bundestag im November 2018 bereits verabschiedeten Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus zugestimmt. Die nur für die Schaffung neuen Wohnraums geltende Abschreibung wird neben der regulären linearen AfA geltend gemacht und beträgt im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren bis zu jährlich fünf Prozent. Der Bauantrag muss nach dem 31. August 2018 und vor dem 1. Januar 2022 datieren. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen 3.000 Euro je Quadratmeter nicht übersteigen. Diese Deckelung wird in angespannten Lagen eventuell noch auf 3.500 Euro erhöht. Bei Überschreiten dieser Grenze entfällt die Förderung komplett. Die Wohnung muss im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden neun Jahren der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken dienen. Abgeschrieben werden können maximal 2.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche.


Rechtsanwalt Gerhard Frieser
1. Vorsitzender Grund- und Hausbesitzerverein Nürnberg und Umgebung e. V.
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